Auf unverzinsliche Wertpapiere erfolgt während ihrer Laufzeit keine regelmäßige Zinszahlung. Stattdessen erwirbt der Anleger sie zu einem um Zinsen und Zinseszinsen reduzierten Preis und erhält am Fälligkeitsdatum den Nennwert zurückerstattet. Teilweise können unverzinsliche Wertpapiere innerhalb ihrer Laufzeit über die Börse verkauft werden, wobei der erzielbare Verkaufspreis vom Tageskurs abhängt. Unverzinsliche Wertpapiere werden auch als Abzinsungspapiere bezeichnet. Da der Erlös bei einer Anlage in unverzinslichen Wertpapieren im Jahr ihrer Rückgabe realisiert wird, muss die Differenz zwischen dem Kaufpreis und Rückgabepreis der unverzinslichen Wertpapiere dann vollständig versteuert werden. Unverzinsliche Wertpapiere werden auch als Zero-Bonds bezeichnet.