Unvermeidbare Kosten

Unvermeidbare Kosten sind in der Betriebswirtschaftslehre die Kosten eines Unternehmens, welche auch bei einer vorläufigen Produktionsstilllegung anfallen. Beschäftigungsunabhängige Kosten ist ein alternativer und besser passender Begriff für die unvermeidbaren Kosten. Die kurzfristige Preisuntergrenze wird gebildet, indem der Mindestverkaufspreis ohne Berücksichtigung der unvermeidbaren Kosten festgestellt wird; sie ist naturgemäß nur für einen begrenzten Zeitraum wirtschaftlich vertretbar. Entsprechend des Begriffes werden beschäftigungsabhängige Kosten auch als vermeidbare Kosten bezeichnet. Im Steuerrecht bezeichnen die unvermeidbaren Kosten einer Scheidung den steuerlich zu berücksichtigenden Teil der Scheidungskosten, diese mindern als außergewöhnliche Belastung die Steuerschuld. Das Sozialrecht versteht unter unvermeidbaren Kosten vom Leistungsempfänger nicht beeinflussbare Ausgaben.

^