Veranlagung

Es erfolgt eine Veranlagung zur Einkommensteuer. Nach dem Ablauf eines Kalenderjahres sind die im zurückliegenden Kalenderjahr erzielten Einkünfte zu versteuern. Nach dem Einkommensteuergesetz ist jemand dazu verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben, wenn die in einem Kalenderjahr erzielten Einnahmen über dem Grundfreibetrag liegen. Die Verpflichtung zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung besteht unter anderem auch dann, wenn ein Arbeitnehmer zusätzlich zu seinem Gehalt mehr als € 410,00 verdient hat. Auch muss eine Einkommensteuererklärung eingereicht werden, wenn von beiden Ehepartnern Einkünfte erzielt wurden und die Besteuerung eines Ehepartners anhand der Steuerklasse V oder VI erfolgte. In der Regel hat die Abgabe der Einkommensteuererklärung zur Folge, dass Arbeitnehmer entrichtete Lohnsteuer zurückerhalten.

^