Veranlagungsarten

Die grundlegenden Veranlagungsarten der Einkommensteuererhebung sind die Einzelveranlagung bei allen nicht verheirateten Steuerzahlern und die Ehegattenveranlagung. Ehegatten können zwischen der Einzelveranlagung von Ehegatten und der Zusammenveranlagung wählen. Die Einzelveranlagung von Ehegatten wurde früher als getrennte Veranlagung bezeichnet. Mit der begrifflichen Umstellung waren Änderungen in den Steuerbestimmungen verbunden, welche sich vor allem auf die Zurechnung von Sonderausgaben und außergewöhnlichen Belastungen auswirken. Diese gelten bei der Einzelveranlagung grundsätzlich für den Ehegatten, der die Ausgaben tatsächlich bestritten hat. Die bei der getrennten Veranlagung übliche hälftige Aufteilung ist aber auf Antrag beider Ehegatten weiterhin möglich. Die Veranlagungsart der besonderen Veranlagung wurde abgeschafft.

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