Veranlagungsbescheid

Der Veranlagungsbescheid ist ein Begriff aus der gesetzlichen Unfallversicherung. Die zuständige Berufsgenossenschaft teilt jedem einzelnen Unternehmen über den Veranlagungsbescheid mit, in welche Risikogruppe die Einstufung erfolgte. Eine regelmäßige Überprüfung der Zuordnung der einzelnen Betriebe zu den jeweiligen Risikogruppen wird alle sechs Jahre vorgenommen. Entsprechend dieses Zeitraums erfolgt ebenfalls nach sechs Jahren eine Neuausstellung des Veranlagungsbescheides. Der Betrieb kann eine Neueinstufung seiner Gefahrenklasse und somit die Erteilung eines neuen Veranlagungsbescheides verlangen, wenn sich die für die Bewertung maßgeblichen Umstände deutlich verändert haben. Die Berufsgenossenschaft kann jedoch die Neueinstufung auch von sich aus vornehmen.

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