Veranlagungsformen

Der Begriff Veranlagungsformen wird entweder als Alternativbegriff für die Veranlagungsarten oder zur Unterscheidung der Pflichtveranlagung und der freiwilligen Veranlagung verwendet. Eine freiwillige Veranlagung zur Einkommensteuer ist sinnvoll, wenn bezahlte Beträge zurückhalten werden können. Das gilt nach dem Lohnsteuerabzug ohne Berücksichtigung der tatsächlichen Werbekosten sowie bei nicht erteilten Freistellungsaufträgen. Eine Pflichtveranlagung liegt immer vor, wenn Arbeitnehmer weitere Einkünfte bezogen haben. Bei steuerpflichtigen Gesamteinkünften unterhalb des Existenzminimums besteht grundsätzlich keine Pflichtveranlagung. Eine solche entsteht jedoch, wenn das Finanzamt zum Einreichen einer Steuererklärung auffordert.

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