Verbraucherdarlehen

Ein Verbraucherdarlehen wird auch als Verbraucherkredit bezeichnet. In diesem Fall wird ein Vertrag über einen Kredit zwischen Unternehmern, den Darlehensgebern, und privaten Personen, den Darlehensnehmern, geschlossen. Der Vertrag muss grundsätzlich schriftlich aufgesetzt werden und zumindest vom Darlehensnehmer immer unterschrieben werden. Für den Kreditnehmer besteht die Möglichkeit, den abgeschlossenen Vertrag innerhalb einer Frist von zwei Wochen zu widerrufen. Nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch muss der Darlehensvertrag in jedem Fall Informationen erhalten zum Nettodarlehensbetrag, der Art und Weise der Rückzahlung, den Zinssatz und auch einen Gesamtbetrag inklusive der Zinsen und der Tilgung. Sind die vorgeschriebenen Angaben nicht im Vertrag aufgeführt oder ist er nicht in Schriftform verfasst, ist der Vertrag als nichtig anzusehen und somit ungültig.

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