Verbraucherkreditgesetz

Mit dem Verbraucherkreditgesetz werden die Rechte von Kreditnehmern gestärkt sowie die Pflichten von Kreditgebern klar definiert. So sind genaue formale Vorgaben einzuhalten, es müssen in einem Kreditvertrag bestimmte Punkte aufgeführt werden. So unter anderem der Zinssatz und die Kosten, der genaue Kreditbetrag. Dieser sowohl brutto als auch netto. Auch Informationen zur Rückzahlung des Kredits müssen aufgeführt werden. Fehlen relevante Informationen, so kann dies dazu führen, dass ein Vertrag ungültig und nichtig ist. Das Verbraucherkreditgesetz gilt für private Ratenkredite. Dabei muss dieser mindestens über einen Wert von € 200,00 verfügen und die Laufzeit muss über 3 Monaten liegen. Nach dem Verbraucherkreditgesetz müssen Geschäfte schriftlich vereinbart werden.

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