Verbrauchsteuer

Verbrauchsteuern werden von der Zollverwaltung eingenommen und verwaltet. Täglich konsumierte Güter wie beispielsweise Tabakwaren fallen in den Geltungsbereich der Verbrauchsteuer. Dabei werden in der EU die Güter, die der Verbrauchsteuer unterliegen, in dem Land versteuert, in dem sie konsumiert werden. Bei dieser Art der Steuer handelt es sich um eine indirekte Steuer. Zunächst wird diese dem Produzenten oder Händler in Rechnung gestellt. Diese können danach jedoch diese Steuer durch eine eventuelle Anhebung des Kaufpreises wiederum von den Verbrauchern zurückeinfordern. Privatpersonen, die verbrauchsteuerpflichtige Waren aus einem anderen EU-Mitgliedstaat für ihren eigenen Bedarf nach Deutschland einführen, müssen keine Steuern entrichten. Dies jedoch unter der Voraussetzung, dass diese Güter auch von der Privatperson selbst importiert werden.

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