Verbrauchsteuernummer

Mit einer Verbrauchsteuernummer besteht das Recht, am Steueraussetzungsverfahren teilzunehmen. Im Jahr 2008 wurden deutschlandweit die Verbrauchsteuernummern geändert. Für Unternehmen, die an einem Standort über gleiche Erlaubnisse für unterschiedliche Güter, die der Verbrauchsteuer unterliegen, verfügen, erhalten hierfür eine Verbrauchsteuernummer. Diese spezielle Steuernummer muss stets in den Begleitdokumenten aufgeführt sein, die beim Versand beiliegen. Zu den Gütern mit einer Verbrauchsteuerpflicht gehören unter anderem Tabakwaren, Kaffee, Bier und Wein. In der EU wird von der Zollverwaltung kontinuierlich überprüft, ob auch wirklich gültige Verbrauchsteuernummern verwendet werden. Das Hauptzollamt Stuttgart ist insbesondere hierfür zuständig und bietet diesen Service kostenlos an. Es wurde für diesen Bereich extra das Arbeitsgebiet EMCS eingerichtet.

^