Vergleichsvereinbarung

Eine Vergleichsvereinbarung beendet einen Rechtsstreit oder vermeidet die Einleitung eines zivilrechtlichen Gerichtsverfahrens, indem sich die Parteien einigen. Grundsätzlich stellt die Vergleichsvereinbarung einen Kompromiss dar und erfordert somit das teilweise Nachgeben aller Beteiligten. Eine Vergleichsvereinbarung kann vom Schlichter beziehungsweise durch den Richter angeregt oder im Anschluss an das Vergleichsangebot einer Partei abgeschlossen werden. Bei der Schuldenregulierung vermeidet eine Vergleichsvereinbarung die Durchführung des eigentlichen Insolvenzverfahrens, sie erfordert die Zustimmung des Schuldners und der Mehrheit der Gläubiger. Bei Tarifverhandlungen wird von einer Vergleichsvereinbarung getroffen, wenn sich beide Tarifpartner ohne Arbeitskampfmaßnahmen auf dem Verhandlungsweg einander annähern.

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