Vergleichsverhandlung

Vergleichsverhandlungen finden statt, wenn eine der beteiligten Parteien oder auch der Richter beziehungsweise Schlichter einen Vergleichsvorschlag unterbreitet hat. Erfolgreiche Vergleichsverhandlungen verhindern die Aufnahme eines Rechtsstreites oder beenden einen solchen ohne Urteil. In Tarifauseinandersetzungen führen erfolgreich verlaufende Vergleichsverhandlungen zu einem neuen Abschluss ohne Arbeitskampf. Grundlage aller Vergleichsverhandlungen ist, dass beide Konfliktparteien teilweise einlenken und zu einem Kompromiss bereit sind. Schuldner können durch erfolgreiche Vergleichsverhandlungen die Einleitung eines Insolvenzverfahrens abwenden; Voraussetzung ist jedoch, dass die Gläubiger dem Vergleichsvorschlag mehrheitlich zustimmen. Bei zivilen Streitigkeiten begleitet in vielen Fällen ein Schlichter oder Moderator die Vergleichsverhandlungen der Konfliktparteien.

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