Vergütung

In der Ausbildung erhält ein Auszubildender vom Auszubildenden eine Vergütung, die nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) angemessen sein muss. Die Vergütung sollte in jedem Jahr ansteigen. In manchen Fällen werden einem Arbeitnehmer auch Sachleistungen gewährt. Hierzu zählen unter anderem eine Wohnung oder die Verpflegung. Geht eine Beschäftigung über die festgelegte tägliche Arbeitszeit hinaus, so hat in diesem Fall eine besondere Vergütung zu erfolgen. Diese geleisteten Überstunden müssen ebenfalls angemessen bezahlt werden. Der Arbeitgeber kann entscheiden, ob die Überstunden ausbezahlt werden sollen oder ob stattdessen ein Freizeitausgleich gewährt wird. Nach dem Arbeitszeitgesetz darf die Arbeitszeit von Arbeitnehmern nicht mehr als 8 Stunden betragen. Eine Verlängerung der Arbeitszeit ist nur unter bestimmten Bedingungen möglich.

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