Vergleichszahlung

Eine Vergleichszahlung stellt in der Regel eine infolge eines abgeschlossenen Vergleiches zu erbringende Geldleistung dar. Mit einer Vergleichszahlung schließen beide Parteien einen Konflikt durch einen Kompromiss und das beiderseitige teilweise Nachgeben ab. Die Vergleichszahlung kann von einem Richter beziehungsweise Schlichter angeregt oder von einer Konfliktpartei vorgeschlagen werden. Im Versicherungswesen besteht eine Vergleichszahlung darin, dass eine Versicherungsgesellschaft ohne Anerkennung einer Rechtspflicht eine teilweise Entschädigung anbietet. Wenn der Versicherungsnehmer beziehungsweise der Geschädigte der Vergleichszahlung zustimmt, verzichtet er auf die Erhebung weiterer Ansprüche an den Versicherer. Im Gegenzug erhält er die ausgezahlte Summe deutlich schneller als bei einem Rechtsstreit mit der Versicherungsgesellschaft.

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