Verkaufsposition

Bei einer Verkaufsposition stellt ein Anbieter Güter oder Dienstleistungen in den meisten Fällen gegen Bezahlung und Verwendung verschiedenster Bezahlsysteme zur Verfügung. In diesem Fall ist der Anbieter ein Verkäufer. Dabei kann die Bezahlung des Rechnungsbetrags auf unterschiedliche Weise erfolgen. Entweder muss die komplette Summe im Voraus entrichtet werden oder es kann eine Anzahlung erfolgen. Mit der Bezahlung wird der Käufer zum neuen Besitzer und Eigentümer der Ware. Die rechtliche Grundlage bildet das BGB. Auch im Wertpapierbereich an der Börse wird der Begriff Verkaufsposition häufig verwendet. Es können Aktien verkauft werden, die sich noch gar nicht im Besitz des Verkäufers befinden. Eine solche Verkaufsposition wird auch als Short Covering bezeichnet.

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