Verladegeld

Das Verladegeld bezeichnet das für den Transport von Kraftfahrzeugen auf Schienenfahrzeugen zu bezahlende Entgelt. In einigen Schweizer Gebieten ist für den Lastwagenverkehr die Zahlung des Verladegeldes unumgänglich, da aus Umweltschutzgründen einige Straßen für den entsprechenden Durchgangsverkehr gesperrt sind. In Deutschland ist das Verladegeld der Fahrpreis für ein Auto bei der freiwilligen Wahl eines Autoreisezuges oder eines für die Beförderung von Lastkraftwagen vorgesehenen Zuges; lediglich bei der Überfahrt von Niebüll nach Sylt ist in Deutschland das Verladegeld unumgänglich, da die Insel direkt aus Deutschland nur über die Schiene erreicht werden kann. Die Fahrt mit dem LKW auf einem Zug wird auch als Huckepack-Güterverkehr bezeichnet.

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