Verletztengeld

Das Verletztengeld wird von der gesetzlichen Unfallversicherung ausgezahlt, wenn der Arbeitnehmer aufgrund eines Arbeitsunfalls seit mehr als sechs Wochen arbeitsunfähig ist. Das Verletztengeld tritt an die Stelle des von der Krankenkasse zu finanzierenden Krankengeldes bei nicht durch einen Arbeitsunfall verursachten längeren Zeiten der Arbeitsunfähigkeit. Das Verletztengeld beträgt achtzig Prozent des Bruttolohns, darf aber den Nettolohn nicht übersteigen. Diese Berechnung führt in vielen Fällen dazu, dass beim Bezug von Verletztengeld anders als bei Krankengeldzahlungen kein Einkommensverlust auftritt, zumal sozialversicherungsfreie Zuschläge wie die Mehrzahlung für Sonn- und Feiertagsarbeit in die Ermittlung des zu zahlenden Betrages einfließen. Außer nach Arbeitsunfällen wird Verletztengeld auch bei Berufskrankheiten gezahlt.

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