Verlustabzug

Im Einkommensteuerrecht bedeutet das Recht zum Verlustabzug, dass erlittene Verluste in ein früheres Steuerjahr zurückverlegt oder auf einen späteren Zeitraum vordatiert werden dürfen. Die Möglichkeiten des Verlustabzuges setzen sich aus dem Verlustnachtrag und dem Verlustvortrag zusammen. Der Verlustabzug ist innerhalb derselben Einkommensart grundsätzlich möglich, Verluste aus unterschiedlichen Arten des steuerpflichtigen Einkommens dürfen nur im gesetzlich vorgeschriebenen Umfang übertragen werden. Die bei der Bilanzerstellung anrechenbaren Verlustabzüge weichen in weiten Teilen von den steuerlichen Bestimmungen ab, so dass in die gemäß dem Handelsrecht zu erstellende Bilanz andere Verluste als in die Steuerbilanz einfließen.

^