Verlustausgleich

Verlustausgleich ist ein Begriff aus dem Einkommenssteuerrecht (juristisch Einkommensteuerrecht) und bezeichnet die Möglichkeit der Verrechnung von Verlusten mit Gewinnen. Der horizontale Verlustausgleich bezeichnet das Verrechnen von Gewinnen mit Verlusten aus derselben Einkommensart, während sich der vertikale Verlustausgleich auf die Verrechnung von Gewinnen und Verlusten aus unterschiedlichen Einkommensarten bezieht. Als besondere Form des Verlustausgleiches ermöglicht der Verlustabzug die Übertragung von Verlusten des aktuellen Jahres auf das Vorjahr oder auf Folgejahre. Der Verlustausgleich wird überwiegend von Unternehmen angewandt, er steht aber auch privaten Steuerzahlern offen, sofern eine auf Erwerb gerichtete Nebentätigkeit zu Verlusten geführt hat.

^