Ein Verlustgeschäft ist eine wirtschaftliche Handlung, welche zu einem negativen Ergebnis führt. Neben einzelnen Handlungen werden auch dauerhaft mit Verlusten verbundene Unternehmensteilen als Verlustgeschäfte bezeichnet. Die Definition eines Geschäftes als Verlustgeschäft berücksichtigt nicht, dass ein zunächst erlittenes negatives Unternehmen mittelfristig zu Gewinnen führen kann, indem es der Kundenbindung dient. Verlustgeschäfte sind nicht unbegrenzt zulässig, vor allem im Einzelhandel ist der Verkauf unterhalb des Gestehungspreises nur in Ausnahmefällen statthaft. Diese gesetzliche Regelung schützt Mitbewerber und Verbraucher davor, dass ein wirtschaftlich überdurchschnittlich starker Anbieter durch vorübergehende Verlustgeschäfte alle Konkurrenten vom Markt verdrängt und anschließend als Monopolanbieter die Preise erhöht.