Der Verlustrücktrag ist im Einkommensteuerrecht eine mögliche Form des Verlustabzuges beziehungsweise Verlustausgleiches. Bei der Anwendung des Verlustrücktrages werden im laufenden Jahr angefallene Verluste rückwirkend auf ein Steuerjahr mit höheren Umsätzen beziehungsweise Gewinnen übertragen, wodurch sich die Steuerlast mindert. Der Verlustrücktrag ist bei Kapitalgesellschaften und Einzelunternehmen sinnvoller als bei nicht der Progression unterliegenden Kapitalgesellschaften. Zudem sind die Möglichkeiten zu einem Verlustrücktrag im Einkommensteuerrecht beschränkt, da es sich bei diesem faktisch um eine verdeckte Subvention handelt. Ein Verlustvortrag, also die Übertragung eines Verlustes in das Folgejahr, ist hingegen grundsätzlich gerechtfertigt und wird häufig auch von Privatpersonen zur nachträglichen Absetzung ihrer Studienkosten genutzt.