Verlustverrechnung

Die Verlustverrechnung meint eine Verrechnung von Verlusten eines Steuerjahres mit vorhergehenden oder folgenden Jahren. Des Weiteren bezeichnet die Verlustverrechnung die Aufrechnung eventueller Verluste aus einer Einkommensart mit Gewinnen aus anderen Arten. Hinsichtlich der Verlustverrechnung sind gesetzliche Einschränkungen zu beachten, welche bei einem Verlustrücktrag strenger als bei einem Verlustvortrag ausfallen. Für Privatpersonen maßgeblich sind neben der Verrechnung der Verluste aus einer Nebentätigkeit mit dem Erwerbseinkommen aus dem Hauptberuf die Übertragung von Studienkosten auf die ersten Berufsjahre als Verlustverrechnung von Bedeutung. Im Unternehmensbereich gelten besondere Vorschriften für die Verlustverrechnung zwischen dem Mutterunternehmen und dessen Tochtergesellschaften.

^