Ein Verlustvortrag ist sowohl für die handelsrechtliche Bilanz als auch im Steuerrecht maßgeblich, wobei sich die genauen Vorschriften in Teilbereichen unterscheiden. Die Grundlage des Verlustvortrages besteht darin, dass in einem Handelsjahr oder Steuerjahr Verluste eingetreten sind. Im Steuerrecht ist für einen Verlustvortrag zusätzlich erforderlich, dass die entsprechenden Verluste nicht Einkünften aus anderen Einkommensarten verrechnet werden können. Der Verlustvortrag bewirkt, dass die Verluste eines Jahres die Steuerlast in den folgenden Jahren verringern, da sie mit den dann erzielten Gewinnen verrechnet werden dürfen. Das Steuerrecht schränkt die Möglichkeit des Verlustvortrages teilweise ein und verhindert vor allem die Verrechnung inländischer und ausländischer Einnahmen.