Vermögenssteuer

Die Vermögenssteuer wurde in Deutschland im Jahr 1996 abgeschafft. Zuvor hatte das Bundesverfassungsgericht diese Steuer als verfassungswidrig eingestuft. Im Vermögenssteuer-Gesetz wird unterschieden zwischen unbeschränkter und beschränkter Steuerpflicht. Demnach unterliegen natürliche Personen mit Wohnsitz im Inland einer unbeschränkten Steuerpflicht. Die beschränkte Steuerpflicht besteht bei natürlichen Personen, die im Inland über keinen Wohnsitz verfügen und unter anderem bei Körperschaften, die im Inland keinen Sitz oder keine Geschäftsleitung haben. Die Steuerpflicht gilt hier nur für das Vermögen, das für das Inland relevant ist. Nach dem Gesetz gibt es jedoch auch gänzliche Befreiungen von der Vermögenssteuer. Hierzu zählen unter anderem die Deutsche Postbank oder staatliche Lotterieunternehmen.

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