Der Vermögensschaden ist als geldwerter Nachteil einer Person oder auch einer Personengruppe definiert. Bei einem echten oder reinen Vermögensschaden entsteht kein Schaden an einer Person beziehungsweise an einer Sache, sondern lediglich ein Vermögensverlust. Dieser ist im Rahmen einer üblichen Privathaftpflichtversicherung nicht abgesichert, sondern bedarf zu seiner Erstattung einer speziellen Vermögensschadenshaftpflichtversicherung. Der unechte oder indirekte Vermögensschaden tritt hingegen in Zusammenhang mit einer Beschädigung von Gegenständen oder einer Verletzung von Personen auf und ist in der Privathaftpflichtversicherung mitversichert. Typische Beispiele für indirekte Vermögensschäden sind Datenverluste nach einem Computerschaden und Einkommensausfälle als Folge von Verletzungen.