Unter Vermögensrechte fallen im Bereich der Aktien die Rechte auf Anteile am Vermögen der Gesellschaft. So hat ein Aktionär unter anderem das Recht auf die Auszahlung einer Dividende. Die Vermögensrechte zählen zum Bereich der Mitgliedschaftsrechte. Hierzu gehören neben den Vermögens- auch die Verwaltungsrechte. So hat ein Aktionär beispielsweise das Recht, an einer Hauptversammlung teilzunehmen. Hier haben die Aktionäre die Möglichkeit, von ihrem Fragerecht und Stimmrecht Gebrauch zu machen. Ist ein Aktionär verhindert, kann er sich vertreten lassen. Dabei werden den Aktionären für die Hauptversammlung Einladungen zur Verfügung gestellt. Zusätzlich ist ein Antwortblatt dabei, mit dem eine Eintrittskarte angefordert werden kann.