Versicherungsnehmer

Der Versicherungsnehmer ist der Kunde und Vertragspartner einer Versicherung. Zu den Pflichten eines Versicherungsnehmers zählt die regelmäßige Beitragszahlung ebenso wie die Information der Versicherungsgesellschaft bei Eintritt des Versicherungsfalles. Grundsätzlich ist der Versicherungsnehmer zugleich die versicherte Person, allerdings ist der Abschluss von Verträgen zugunsten Dritter mit Einverständnis der Versicherungsgesellschaft möglich. Wenn Eltern Unfallversicherungen für ihre minderjährigen Kinder abschließen, übernehmen diese oft mit Eintritt ihrer Volljährigkeit oder nach dem Ende der Berufsausbildung die Pflichten des Versicherungsnehmers, wofür die Zustimmung der Versicherungsgesellschaft erforderlich ist. Versicherungsnehmer können sowohl natürliche als auch juristische Personen sein, auch das Auftreten mehrerer gemeinsam haftender Versicherungsnehmer ist möglich.

^