Versicherungsombudsmann

Als Versicherungsombudsmann wird die Schlichtungsstelle für Streitigkeiten zwischen Versicherungsnehmern und Versicherungsgesellschaften bezeichnet, deren Entscheidungen bei Streitwerten bis 10.000 Euro für den Versicherer bindend sind. Bei höheren Streitwerten spricht der Versicherungsombudsmann eine Empfehlung aus. Für die Einschaltung der Vermittlungsstelle in Versicherungsangelegenheiten ist erforderlich, dass der Beschwerdeführer sich zuvor an seinen Versicherer gewendet hat und dieser entweder nicht im Sinne des Beschwerdeführers oder innerhalb von sechs Wochen überhaupt nicht geantwortet hat. Der allgemeine Versicherungsombudsmann ist nicht für Beschwerden im Bereich der Krankenversicherung und der Pflegeversicherung sowie der Kreditausfallversicherung zuständig, da hierfür gesonderte Schlichtungsstellen existieren. Alternativ ist grundsätzlich eine Beschwerde bei der BaFin möglich.

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