Die Versicherungspflicht meint grundsätzlich, dass der Abschluss einer Versicherung verbindlich vorgeschrieben ist. Die bekannteste Form der Versicherungspflicht besteht hinsichtlich der Haftpflichtversicherung beim Halten eines Kraftfahrzeuges. Des Weiteren existiert die Pflicht zum Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung für mehrere Berufsgruppen. In der Krankenversicherung bedeutet die Versicherungspflicht abweichend vom sonst üblichen Sprachgebrauch, dass sich der Versicherungsnehmer über die gesetzliche Krankenversicherung gegen Krankheitskosten absichern muss. Wer von der gesetzlichen Krankenversicherung befreit ist, muss sich über eine private Krankenversicherung absichern; insofern ist die Begriffsverwendung irreführend, da eine faktische Krankenversicherungspflicht für jedermann besteht. Für die Einreise in einige Länder besteht eine Versicherungspflicht bezüglich der Auslandskrankenversicherung.