Versicherungspflichtgrenze

Die Versicherungspflichtgrenze gibt an, bis zu welchem Jahreseinkommen Arbeitnehmer verpflichtet sind, sich über die gesetzliche Krankenversicherung gegen Krankheitskosten zu versichern. Der Begriff ist missverständlich, da auch beim Überschreiten des entsprechenden Einkommens die Verpflichtung zum Abschluss einer Krankenversicherung bestehen bleibt und der Arbeitnehmer lediglich zwischen der privaten und der gesetzlichen Krankenversicherung wählen darf. Die Versicherungspflichtgrenze ist regelmäßig höher als die Beitragsbemessungsgrenze, sie wird jedes Jahr erneut an die Einkommensentwicklung angepasst. Indirekt gilt die Versicherungspflichtgrenze auch für die gesetzliche Pflegeversicherung, da der Abschluss einer privaten Krankenversicherung eine private Pflegeversicherung bedingt, während beim Verbleib in der gesetzlichen Krankenversicherung auch die Pflegeversicherung über die gesetzliche Pflegekassen abgeschlossen wird.

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