Versicherungspolice

Die Versicherungspolice ist die schriftliche Vereinbarung über eine abgeschlossene Versicherung, sie wird in Deutschland auch als Versicherungsschein und in Österreich als Versicherungspolizze bezeichnet. Bei einigen Versicherungsarten wie der Lebensversicherung erfolgt die Leistung grundsätzlich nur gegen die Rückgabe der Versicherungspolice, bei Verlust kann die Versicherungsgesellschaft jedoch eine Ersatzausfertigung erstellen. Der Versicherungsschein in der Lebensversicherung gilt als Namenspapier, so dass bei einem möglichen Verkauf der Ansprüche an einen Dritten eine formale Übertragung erforderlich wird. In der Sachversicherung verlangen die Gesellschaften üblicherweise im Versicherungsfall nicht die Vorlage des Versicherungsscheines, da der Anspruch aus ihren Akten hervorgeht.

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