Versicherungssteuer

Die Versicherungssteuer gehört zu den Bundessteuern und ist auf die meisten Versicherungsprämien zu bezahlen. Ausgenommen sind alle Einzahlungen zu den gesetzlichen Sozialversicherungen sowie für Verträge im Bereich der Lebensversicherungen einschließlich der Berufsunfähigkeitsversicherung. Auch auf Beiträge zu privaten Krankenversicherungen wird keine Versicherungssteuer erhoben. Weitere Ausnahmen vom Steuertatbestand sind die Rückversicherungen und eine Viehversicherung mit einer Versicherungssumme von maximal 4000,00 Euro. Üblicherweise richtet sich die Höhe der Versicherungssteuer nach dem jährlichen Beitrag, bei der Hagelversicherung ist abweichend die Versicherungssumme maßgeblich. Die Versicherungssteuer wird durch die Versicherungsgesellschaften erhoben und in der Beitragsrechnung zumeist gesondert ausgewiesen. Die Steuerhöhe unterscheidet sich je nach Versicherungsart, wobei der allgemeine Mehrwertsteuersatz die Höchstgrenze bildet.

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