Versicherungssumme

Die Versicherungssumme bezeichnet eine Beschränkung des Wertes eines Versicherungsvertrages. Dabei ist die Versicherungssumme in der Sachversicherung der maximal versicherte Betrag, während er in der Lebensversicherung den garantiert bei Fälligkeit auszuzahlenden Betrag bezeichnet, welcher durch die Überschussbeteiligung erhöht wird. Im Rahmen der Rentenversicherung lässt sich auf Grund der unsicheren Lebenserwartung keine exakte Versicherungssumme errechnen, häufig wird als solche der Betrag bezeichnet, welchen die Gesellschaft mindestens auszahlt, wobei im Falle des frühen Todes die Angehörigen beziehungsweise der im Versicherungsvertrag für diesen Fall Begünstigte die Zahlungen erhält. In der Schadensversicherung begrenzt die vereinbarte Versicherungssumme die Leistungspflicht der Versicherungsgesellschaft.

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