Der Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit (VvaG) stellt eine mögliche Rechtsform für Versicherungsunternehmen dar. In diesem Fall sind die Versicherungsnehmer zugleich die Anteilseigner beziehungsweise Mitglieder des Versicherungsunternehmens. Der Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit repräsentiert die Urform der Versicherung, da sich das Versicherungswesen aus freiwilligen Zusammenschlüssen zur gemeinsamen Hilfe im Schadensfall entwickelt hat. Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit können als große Vereine bundesweit tätig sein, häufig versorgen sie jedoch als kleine und überschaubare Versicherungsvereine ein begrenztes regionales Gebiet. Ein Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit kann als Vollversicherung agieren oder nur wenige Bereiche abdecken, hierbei sind vor allem örtliche Sterbekassen aktiv.