Versicherungsverein

Der Begriff Versicherungsverein ist eine eher umgangssprachliche Kurzbezeichnung für einen Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit. Versicherungsvereine sind die Urform der Versicherung, da sich ursprünglich Menschen zusammengeschlossen hatten, um bei einem Schadensereignis füreinander einzutreten. Bei einem Versicherungsverein sind die Versicherungsnehmer zugleich die Eigentümer der Versicherungsgesellschaft; diese darf nur im geringen Umfang Versicherungsverträge mit Nichtmitgliedern abschließen. Ein Vorteil des Versicherungsvereines besteht darin, dass keine Anteilseigner Ansprüche auf den Gewinn erheben, sondern dieser direkt wieder den Mitgliedern zugutekommt. Im englischen Recht hat der Begriff des Versicherungsvereines eine weitere Bedeutung, dort meint er auch den Zusammenschluss von Privatpersonen zur gemeinsamen Übernahme von Versicherungsrisiken.

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