Versorgungskasse

Versorgungskassen übernehmen als eigenständige Institutionen die praktische Abwicklung der Beamtenversorgung. Hierzu gehören nicht nur die Pensionszahlungen, sondern auch die Leistungen der Beihilfe. Der Bund unterhält ebenso wie die Bundesländer eigene Versorgungskassen, während sich die Kommunen eines Bundeslandes oder eines Landesteiles sich zur Unterhaltung gemeinsamer Versorgungskassen zusammengeschlossen haben. Die Kirchen haben ebenso wie weitere Religionsgemeinschaften ebenfalls Versorgungskassen gebildet, da ihre Beschäftigten teilweise in ihren Versorgungsansprüchen weltlichen Beamten gleichgestellt sind. Die übliche Rechtsform einer Versorgungskasse ist die einer Gesellschaft des öffentlichen Rechts. In einigen Landeskirchen und Bistümern stehen privatrechtlichen Angestellten freiwillige Zusatzleistungen als Ergänzung zu den Leistungen der gesetzlichen Sozialversicherung zu, auch deren Auszahlung wickeln die zuständigen Versorgungskassen ab.

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