Versorgungswerke sind spezielle Einrichtungen zur Altersvorsorge für spezielle Berufsgruppen. Teilweise besteht eine Pflichtmitgliedschaft im zuständigen Versorgungswerk, zum Teil dürfen versicherungspflichtige Personen zwischen der Mitgliedschaft in der gesetzlichen Rentenversicherung und dem Versorgungswerk wählen. Als Beispiel versichert das Versorgungswerk der Presse Redakteure in Festanstellung als Pflichtmitglieder und steht Angehörigen verwandter Berufe als Option offen. Auch in der allgemeinen gesetzlichen Sozialversicherung versicherten Personen bieten berufsständische Versorgungswerke die Möglichkeit zu freiwilligen Zusatzversicherungen. Die freiwilligen Versicherungsverträge nehmen bei den meisten Versorgungswerken inzwischen den größten Teil des Geschäftsumfanges ein. Versorgungswerke stehen typischerweise Angehörigen bestimmter Berufe offen und verstehen sich weiterhin als Selbsthilfeeinrichtungen.