Vertragsarztrechtsänderungsgesetz

Das Vertragsarztrechtsänderungsgesetz gilt seit Januar 2007 und soll eine Unterversorgung mit Vertragsärzten gesetzlicher Krankenkassen verhindern. Wichtige Elemente des Vertragsarztrechtsänderungsgesetzes sind die Erleichterung der Anstellung von Ärzten in Praxen sowie die grundsätzlich mögliche Teilzulassung. Des Weiteren erleichtert das Vertragsarztrechtsänderungsgesetz die Eröffnung von Zweigpraxen und die gleichzeitige Berufstätigkeit als Vertragsarzt in einer eigenen Praxis und in einem Krankenhaus. Weitere Bestimmungen des Vertragsarztrechtsänderungsgesetzes regeln die Eröffnung von Versorgungszentren und heben Altersbeschränkungen für Ärzte teilweise auf. Das Vertragsarztrechtsänderungsgesetz wurde vorwiegend mit Blick auf die neuen Bundesländer erlassen, inzwischen ergeben sich Unterversorgungen aber auch in ländlichen westdeutschen Gebieten.

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