Die Betriebskosten bilden in der betrieblichen Kostenrechnung eine eigene Kostenart, da sie im Gegensatz zu den Produktionskosten den Wert der Produkte nicht erhöhen. Die übliche Unterteilung der Vertriebskosten erfolgt in die Kosten der Vertriebsvorbereitung, die Kosten der Vertriebsförderung wie Werbung und Marketing, die Kosten der Vertriebsdurchführung wie Lagerkosten und Versandkosten und die Kosten der Vertriebsüberwachung durch Marktforschung und das Reklamationsmanagement. Üblicherweise werden die Kosten der Debitorenbuchhaltung und die dem Betrieb entstehenden Mahnkosten ebenfalls zu den Vertriebskosten gerechnet. Die Vertriebskosten lassen sich in Vertriebsgemeinkosten und Vertriebseinzelkosten unterteilen. Die einzelnen Betriebskosten setzen sich jeweils aus einem Sachaufwand und einem Personalaufwand zusammen.