Die Vertriebsvereinbarung regelt die Vertriebsrechte für Waren und Dienstleistungen. Sie enthält neben der Beschreibung des zulässigen Vertriebsgebietes auch die Vergütung des Vertriebsunternehmens, welche in der Regel auf einer Umsatzbeteiligung beruht. Der Franchisevertrag stellt eine besondere Art der Vertriebsvereinbarung dar und schränkt den Lizenznehmer grundsätzlich auf den Vertrieb der Waren des Vertriebspartners ein. Vertriebsvereinbarungen lassen sich auch als horizontale Vereinbarungen zwischen Unternehmen derselben Handelsstufe abschließen, wobei die Bestimmungen des Kartellrechts zu beachten sind. Bei den meisten Vertriebsvereinbarungen handelt es sich um vertikale Vereinbarungen zwischen Unternehmen verschiedener Handelsstufen, wobei die Vertragspartner am häufigsten ein Hersteller und ein Händler sind.