Vertriebsvertrag

Der Vertriebsvertrag regelt die Geschäftsbeziehung zwischen einem Produzenten und einem Vertriebsunternehmen. Hierbei kann es sich um die zu einer Produktionsgesellschaft gehörende Vertriebsgesellschaft oder um ein eigenständiges Unternehmen handeln. Vertriebsverträge können einen Gebietsschutz enthalten, was bei der Sonderform des Vertragsabschlusses mit einem selbstständigen Handelsvertreter üblich ist. Als Vergütungsanspruch sieht der Vertriebsvertrag üblicherweise eine prozentuale Umsatzbeteiligung vor. Aus diesem Grund werden Vertriebsverträge auch als Provisionsverträge bezeichnet. Franchiseverträge stellen eine Sonderform des Vertriebsvertrages dar. Im weiteren Sinn wird auch der einem Fachhändler eingeräumte Gebietsschutzvertrag als eine Form des Vertriebsvertrages bezeichnet. Vertriebsverträge werden zu den Kooperationsverträgen gezählt.

^