Verwaltungsaufwendungen sind Aufwendungen für die Verwaltung und für den Vertrieb eines Unternehmens, welche eindeutig nicht den Herstellungskosten zugerechnet werden können. Verwaltungskosten bestehen zu einem großen Teil aus Personalausgaben, aber auch aus Sachkosten und aus Abschreibungen für im Rahmen der Unternehmensverwaltung verwendete Güter. Verwaltungsaufwendungen fallen in allen Abteilungen eines Unternehmens an, besonders hoch sind sie in Stabsabteilungen wie der Personalabteilung und der Geschäftsleitung. Bei Investmentfonds bezeichnen die Verwaltungsaufwendungen die Ausgaben, welche im Rahmen der Verwaltung eines Fonds anfallen. In einer dritten Bedeutung meinen Verwaltungsaufwendungen die Kosten einer öffentlichen Verwaltung. In den ersten beiden Bedeutungen werden die Verwaltungsaufwendungen auch als Verwaltungskosten bezeichnet.