Verwertungsrecht

Das Verwertungsrecht ist ein Bestandteil des Urheberrechtes (UrhG) und bezieht sich darauf, dass die Schöpfer geistigen Eigentums das Recht haben, über die Verwertung ihrer Werke zu bestimmen und Vergütungen zu fordern. Das Verwertungsrecht unterscheidet körperliche und nicht-körperliche Verwertungsformen. Zu den körperlichen Verwertungsformen gemäß des Verwertungsrechts zählen Vervielfältigungen und Ausstellungen, während nicht-körperliche Verwertungsformen öffentliche Aufführungen und Sendungen sind. Die gesetzlichen Bestimmungen des Verwertungsrechtes wurden bis einschließlich 2012 noch nicht an die durch das Internet veränderten Grundbedingungen angepasst. Eine rein private Nutzung eigentlich geschützter Kunstwerke wird durch das Verwertungsrecht grundsätzlich nicht erfasst.

^