Verwertungsüberschuss

Bei einer Zwangsversteigerung von Grundstücken entspricht der Versteigerungserlös nicht exakt der Summe aus bestehenden Kreditschulden und den infolge der nicht erfolgten korrekten Tilgung entstandenen Kosten. Wenn der Versteigerungserlös geringer als die Forderung der Bank ausfällt, muss der Kreditkunde den Differenzbetrag bezahlen, während ein eventueller Verwertungsüberschuss ihm zusteht. Hinsichtlich eines Pfanddarlehens sind die Bestimmungen kundenfreundlicher; bei diesem steht dem Kreditnehmer der Verwertungsüberschuss zu, während ein zu geringer Erlös bei der Pfandversteigerung als Risiko vom Pfandleiher zu tragen ist. In beiden Fällen ist der Verwertungsüberschuss der die Forderung einschließlich angefallener Kosten übersteigende Betrag. Ein selten verwendeter Fachbegriff für den Verwertungsüberschuss lautet Hyperocha.

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