Eine vinkulierte Namensaktie ist eine Aktie, deren Weitergabe nur mit Zustimmung der jeweiligen Aktiengesellschaft möglich ist. Vinkulierte Namensaktien ermöglichen somit nicht alleine die Kontrolle der Zusammensetzung der aktuellen Aktionäre, sondern bieten zugleich die Möglichkeit, unerwünschte Mitbesitzer vom Erwerb der Aktien auszuschließen. Vinkulierte Namensaktien sind bei Investmentgesellschaften vorgeschrieben, falls diese als Aktiengesellschaften betrieben werden; bei Versicherungen sind sie üblich. Wenn keine abweichende Regelung getroffen wurde, müssen alle Aktionäre der Übertragung vinkulierter Namensaktien zustimmen; da das praktisch nicht durchführbar ist, haben alle vinkulierte Aktien ausgebenden Gesellschaften das Zustimmungsrecht auf den Vorstand oder auf den Aufsichtsrat übertragen.