Volatilitätsanpassung

Die Volatilitätsanpassung bezieht sich auf die Neubewertung der Verwertbarkeit von Forderungen. Sie ist sowohl für Versicherungsunternehmen als auch für Banken seitens der BaFin ausdrücklich als statthaft erklärt worden. Die englische Fachbezeichnung für eine Volatilitätsanpassung lautet Haircut. Sie besteht in einem prozentualen Abschlag, um den der Wert einer Kreditsicherheit verringert wird, um eine künftig erwartete Wertminderung bereits am Stichtag zu berücksichtigen. In einer weiteren Bedeutung bezieht sich die Volatilitätsanpassung auf eine nachträgliche Veränderung der Beleihungsgrenze einer Kreditsicherheit, wobei der Begriff überwiegend für dessen Senkung verwendet wird. In diesem Fall stellt die Volatilitätsanpassung einen Bestandteil des Risikomanagements dar.

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