Volksbanken sind Genossenschaftsbanken. Grundsätzlich zählen alle Genossenschaftsbanken zu den Volks- und Raiffeisenbanken, als Namensbestandteil tragen die Bezeichnung jedoch überwiegend Banken mit einer regionalen Ausrichtung. Die Volksbanken fördern ihren Satzungen gemäß die örtliche Wirtschaft. Die Inhaber eines Girokontos der meisten Volksbanken können nahezu bundesweit kostenfrei Bargeld an den Geldautomaten der Bankengruppe abheben. Die Mitgliedschaft in einer Volksbank ist für die Nutzung ihrer Angebote nicht zwingend erforderlich, allerdings bieten viele Volksbanken einen Teil ihrer Leistungen grundsätzlich oder zu vergünstigten Bedingungen ausschließlich ihren Mitgliedern an. Die meisten Volksbanken vertreiben Versicherungsprodukte der zur Institutsgruppe gehörenden Versicherungsgesellschaft R+V sowie Bausparprodukte der Bausparkasse Schwäbisch Hall.