Volkseinkommen

Das Volkseinkommen setzt sich als volkswirtschaftlicher Wert aus dem gesamten Einkommen aller Inländer während eines Jahres zusammen; die Eigenschaft als Inländer im Sinne der Volkswirtschaftslehre beruht nicht auf der Staatsangehörigkeit, sondern auf dem steuerlich maßgeblichen Wohnsitz. Das Volkseinkommen errechnet sich aus allen den Wirtschaftsteilnehmern zur Verfügung stehenden Einkommensarten und berücksichtigt keine steuerlichen Besonderheiten. Andere Bezeichnungen für das Volkseinkommen lauten Nettoinländereinkommen oder Nettonationaleinkommen zu Faktorkosten. Das Volkseinkommen stellt eine Möglichkeit der Angabe des Sozialproduktes einer Volkswirtschaft dar. Vom Bruttonationaleinkommen unterscheidet sich das Volkseinkommen durch die Berücksichtigung der durchgeführten Abschreibungen. Der Unterschied zwischen dem Nettonationaleinkommen zu Marktpreisen und dem Volkseinkommen besteht in der Berücksichtigung von Gütersteuern und Gütersubventionen.

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