Volksvermögen

Das Volksvermögen bezeichnet das Reinvermögen aller wirtschaftlichen Subjekte einer Volkswirtschaft. Als Volk im Sinne des Volksvermögens gelten alle Währungsinländer; bei diesen handelt es sich um alle aus steuerlichen Gesichtspunkten in einem Land ansässige Einwohner ohne Berücksichtigung der Staatsangehörigkeit. Das Volkseinkommen berücksichtigt das Nettogeldvermögen ebenso wie Sachgüter, während das Humanvermögen üblicherweise unberücksichtigt bleibt. Die Höhe des Volksvermögens sagt jedoch nichts über dessen Verteilung aus, so dass bei einer extrem ungleichen Vermögensverteilung auch in Staaten mit einem hohen Volksvermögen Armut herrschen kann. Für eine in Europa einheitliche Berechnung des Volksvermögens wurde das System ESVG (“Europäisches System volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen“) geschaffen.

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