Die Vollamortisation ist eine besondere Vereinbarung bei einem Leasingvertrag und besteht darin, dass die Leasingraten den Wert des geleasten Gegenstandes vollständig abdecken. Somit muss der Leasingnehmer am Ende der Vertragslaufzeit weder den Gegenstand an den Leasinggeber zurückgeben noch eine Schlussrate bezahlen. Die Vollamortisation ist bei Leasingverträgen weniger üblich als die Teilamortisation, bei welcher die Leasingverträge nur einen Teil des Wertes des finanzierten Gutes abdecken. Eine Vollamortisation ist faktisch mit einem Finanzkauf zu vergleichen, allerdings bietet der mit ihr verbundene Leasingvertrag Firmen und Freiberuflern zusätzliche Steuervorteile. Wenn der Leasingnehmer am Ende der Laufzeit den Erwerb statt der Rückgabe eines Gutes anstrebt, ist die Vollamortisation eine günstige Finanzierungsvariante, da sie das zusätzliche Ansparen der Schlussrate entbehrlich macht.